Ebay Problem |Defekte Ware...
Mitglied seit: 07.07.2008
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Sag denen das sich dein Anwalt mit denen in Verbindung setzt. Das ist jawohl das aller letzte! So ein Scheisspack!!!
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Hallo e36beam0r,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay Problem |Defekte Ware..."!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2007
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Aus dem Grund, dass ich bis heute NUR 100% Bewertungen habe und alle zufrieden sind schlage ich mein letztes Angebot vor:
1. Ich melden Ebay, dass wir den Kauf NICHT abgeschlossen habe, Ebay erstattet mit nach Ihrer Bestätigung die Verkaufsprovision
2. Sie bewerten mich GUT UND KNAPP mit "alles OK"
3. Sie schicken mir das LEIDER JETZT DEFEKTES RADIO zurück
4. ich überweise Ihnen dann 130 EUR zurück
5. wie haben beide Verluste aber keinen weitern Stress.
6. wir können uns für andere Sachen des Lebens konzentrieren
Ich denke ich nehme das Angebot an,
Da ich danach keinen Weiteren Stress Habe usw.
Die Bewertung wird aber alles andere als Gut :P
Mitglied seit: 07.07.2008
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83 Beiträge
ich würds per Nachnahme zurück schicken.
du hats doch mehr bezahlt! ich würde sagen, die geben dir 150 € zurück!
oder du meldest das heute noch bei ebay! wenn du pech hast, pinkelt ebay dir nachher noch ans bein.
versand am besten auch wie oben gerschrieben per nn!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Wenn du's zurückschickst, dann bitte mit Nachweis.
Was sagt er den, dass es sich NACHWEISLICH (siehe Video) bei ihm aufgehängt hat?
Schildere nochmal klar und deutlich dein Anliegen (Ware zurück gegen komplettes Geld) und behalte dir rechtliche Schritte vor.
Anscheinend wissen die genau, dass es kaputt war. Sonst würden die nicht so "verhandeln".
@Sonic17: Schonmal im ebay-Forum geschaut?
Frage mich warum hier im Forum die Frage kommt wo
jeder nur spekuliert.
1. ebay Hilfe
2. ebay Forum
3. "Artikel als nicht erhalten" melden mit der Option "Artikel
entspricht nicht der Beschreibung" und Zusatztext "Artikel defekt und
keine Einigung mit Verkäufer möglich".
Das Video könnte von einem anderen Radio sein oder sieht man an einem
Merkmal das es genau das Radio ist?
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 05.04.2005
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815 Beiträge
Noch ein paar Unstimmigkeiten:
Baujahr Mai 2001 -> auf dem Gerät steht KW39 2000
keine Pixelfehler -> Ich sag nur "no ape"... wie, welcher Affe jetzt? ;-)
Gruß Mirko
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2007
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405 Beiträge
Tach
Hab mich jetzt mit dem Verkäufer Geeignigt !
Sehe von n Anzeige ab, und schicke das Radio Heute Zurück.
Wenn ich nochmal sowas erlebe, werde ich aber nicht mehr so freundlich bleiben :P
Danke an alle für eure Hilfe !
Gruß
Oh ha. So ähnlich ging es mir auch.
Ich habe ein Lichtgerät für Feten von MARTIN ersteigert. Für 150€ angeblich gebrauxcht aber top in Ordnung. Als ich es bekommen habe habe ich festgestellt, dasss ein anderer Trafo eingebaut war, ein 4 mal so schwaches Leuchtmittel und teilweise nicht mal Kabel verlötet, sondern nur verdrillt waren.
Haben dann zich mal hin und her geschrieben. Habe ihm vorgeschlagen, was die meissten sicher nichtmal machen würden, dass er mir die Hälfte, also 75€ zurücküberweist, und ich es wieder als defekt reinstelle. Sollte es mehr bringen als 75€, bekommt er den Rest. Also mehr als fair. Er hat zugestimmt mir 75€ zu überweisen. Die kamen aber nicht. Also habe ich ein Mahnverfahren/Gerichtsverfahren eingeleitet. Vor 2 Wochen war der Prozess in Giessen. Da ich gerade in Japan bin hat das ein freund für mich übernommen. Fakt ist wir haben gewonnen! Ein privater Verkäufer kann Gewährleistung NICHT ausschließen, wenn sich herausstellt, dass es vorsatz oder Absicht auf Betrug war, bzw. falls sich herausstellt dass er nicht die Wahrheit gesagt hat, wissentlich oder unwissentlich ist relativ egal. Das zweite für Dich interessante ist folgendes: Da der VErkäufer sich per Email auf die 75€ Variante eingelassen hat, gilt das als rechtskräftiger Vertrag!
Solltest Du also Dein Gerät zurücksenden (sorg für Beweise dass es nicht funktioniert hat, Zeugen, Fotos, Videos) und dann Dein Geld nicht zurück bekommen, kannst Du mit der zusage des Verkäufers der 130€ wegen vor Gericht gehen und wirst gewinnen!
Wenn Du weitere Fragen hast, kannste Dich gerne bei mir melden.
Wichtig: Der Satz "Ausschluss von Gewährleistung wegen Privat" hat im Falle von evtl. Betrug keine Rechtswirksamkeit.
Du hast die 130€ Angebot schriftlich. Das gilt als Beweis vor Gericht, falls Du es so weit kommen lässt!
Bearbeitet von - Metttty am 13.10.2008 11:52:01
grüße
christian
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Mitglied seit: 15.01.2007
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405 Beiträge
Danke Metty.
Der Verkäufer hat selber keine lust auf denn Rechtlichen Weg.
Hab ihn ja schon mal geschrieben das ich Rechtliche Schritte Einleiten werde,
falls er weiterhin beuaptet das das Radio bei mir Kaputt gegangen wäre.
Dann kam das Angebot mit den 130 Euro ;)
Naja ich Hacke Das Thema Unter " Schlechte Ebay Erfahrung " ab.
Ist das erste mal das ich sowas erlebt habe.
Nochwas:
Der Verkäufer hat privaten Bewertungsstatus! Das ist eh schon komisch. Ich würde vorher bei Ebay den Fall melden, und versuchen herauszufinden ob es schonmal Schwierigkeiten mit dem Verkäufer gab. Ich habe schon mehrfach festgestellt, dass Ebay sehr viel daran gelegen ist, schwarze Schafe unter den Verkäufern ausfindig zu machen.
grüße
christian